Öffentliches Anstellungsrecht
Der Staat bzw. die öffentliche Verwaltung beschäftigt auf allen Ebenen von Gemeinde, Kanton und Bund in vielen Bereichen wie der Verwaltung selber, der Sicherheit, der Gesundheit, dem Bauwesen, der Justiz etc. Personal.Das öffentlichrechtliche Arbeitsrecht lehnt sich in der Regel an das privatrechtliche Obligationenrecht an, weist jedoch etliche Besonderheiten auf, welche im Konfliktsfall zu berücksichtigen sind.Wir unterstützen Sie bei Problemen im Arbeitsverhältnis mit dem Staat.
Verwaltungsrecht
Jeder Bürger, jede Bürgerin hat im Laufe des Lebens zwangsläufig auf vielfältige Weise mit dem Staat bzw. Verwaltungsämtern zu tun. Jede Amtshandlung hat sich an rechtsstaatlichen Prinzipien zu orientieren. Wo Sie Probleme mit staatlichen Behörden und Ämtern haben, unterstützen wir Sie mit rechtlicher Beratung, Begleitung zu Gesprächen und Anhörungen oder Verwaltungsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Wer in der öffentlichen Verwaltung oder einer staatlichen Institution wie z.B. einem Spital arbeitet, erhält einen öffentlichrechtlichen Anstellungsvertrag. Dieser verweist häufig auf die Regeln des Obligationenrechts, weist jedoch zahlreiche Abweichungen davon auf und verlangt ein formalisiertes Vorgehen bei «Schwierigkeiten».
In Verfahren mit Behörden oder Ämtern muss die zuständige Stelle dem betroffenen Bürger oder der Angestellten das rechtliche Gehör gewähren, sie über wesentliche Sachverhalte informieren und die Stellungnahme der Bürgerin oder des Angestellten in ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Die Kantone verfügen für ihre Verwaltungsverfahren über spezielle Verfahrensgesetze. Die Verfahrensgrundsätze gleichen sich jedoch überall und deren Einhaltung muss sichergestellt werden. Dazu gehört beispielsweise das rechtliche Gehör.
Auf der untersten Verfahrensstufe ist das Verfahren häufig kostenlos oder die Verfahrenskosten sind in der Regel gering. Auf dieser Stufe können keine Anwaltskosten geltend gemacht werden. Sobald aus dem Verwaltungs- ein Verwaltungsgerichtsverfahren wird, werden die Verfahrenskosten nach Obsiegen und Unterliegen verteilt und die obsiegende Partei erhält (mindestens anteilmässig) die Anwaltskosten ersetzt.